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KI-Avatare, geklonte Stimmen, generierte Szenen: KI gehört in vielen Unternehmen längst zur Videoproduktion. Die KI-Verordnung (EU AI Act) legt jetzt fest, wann solche Inhalte einen sichtbaren Hinweis brauchen.
Wir arbeiten täglich mit Videos und haben uns das Thema genau angesehen. Und wir wissen: Neue Regeln sorgen erst einmal für Unsicherheit. Deshalb zeigt dir dieser kurze Leitfaden, wie du die Kennzeichnung praktisch umsetzt, und nimmt dir hoffentlich auch ein paar Sorgen ab.
Die rechtliche Grundlage liefert Artikel 50 des AI Act. Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ein eigenes nationales Gesetz braucht es also nicht.
Wie genau (oder wie locker) das in der Praxis läuft, haben sich bereits mehrere Fachleute genau angesehen. Dr. Thomas Schwenke beschreibt die Grundlage so: Die EU-Kommission „hat einen Verhaltenskodex und offizielle Icons für KI-generierte Inhalte veröffentlicht“ . In seinem ausführlichen Leitfaden macht er deutlich, wen es betrifft: jedes Unternehmen, jede Behörde und jeden Freelancer, die KI beruflich einsetzen. Also fast alle von uns, Ausnahmen gibt es kaum.
Im Kern unterscheidet die Verordnung zwei Rollen:
Für uns in der zweiten Gruppe wird es konkret, wie LTO betont: „Für Betreiber ist die Kennzeichnungspflicht unmittelbar sichtbar und damit direkt angreifbar“ .
Gilt das jetzt für alles, bei dem KI im Spiel war? Nein, es kommt darauf an. Die Kanzlei SRD schreibt, die Pflicht „entscheidet sich nicht abstrakt, sondern am konkreten Fall“. ABD Partner nennt ein zentrales Kriterium: „Deepfakes sind nur insoweit kennzeichnungspflichtig, als sie in einem beruflichen Kontext verwendet werden“.
Wie du siehst: Es gibt Regeln, und es gibt Meinungen. Die Leitlinien der Kommission bieten Orientierung, aber Heidrich stellen klar: „Die Leitlinien bleiben rechtlich unverbindlich“. Für deine tägliche Arbeit heißt das: Vieles ist noch in Bewegung, und in den kommenden Jahren werden Gerichte viele Fälle genauer betrachten. Wer die Kennzeichnungspflicht ignoriert, riskiert Bußgelder und Abmahnungen. Die Durchsetzung übernehmen nationale Aufsichtsbehörden. Deine Entscheidung.
Ein Video braucht eine KI-Kennzeichnung, wenn drei Dinge zusammenkommen:
Zwei Punkte sind hier entscheidend. Es zählt die Wirkung auf dein Publikum, deine Absicht spielt keine Rolle. Und die Regel gilt für die berufliche Nutzung, privat erstellte Inhalte fallen nicht darunter.
Offen ist vor allem die Frage nach fotorealistischen Personen, die es gar nicht gibt. Die Kommission sieht auch hier eine mögliche Täuschung. Rechtsanwalt Tobias Voßberg liest die finalen Leitlinien enger, da sich alle Beispiele um echte Personen drehen. Sein Fazit: „Welche Kennzeichnungspraxis tatsächlich erforderlich ist, wird die Rechtsprechung noch zeigen müssen“.
Genauso offen sind Produktbilder von Massenware. Im Podcast Rechtsbelehrung bringt Thomas Schwenke die Abwägung auf den Punkt: „es kommt auf den Grad der Ähnlichkeit, die Aussage, den Verwendungskontext und die Erwartungen“ des Publikums an. Für Grenzfälle gibt er eine klare Empfehlung: „Im Zweifel ist eine Kennzeichnung ratsam“.
Genug Theorie, schauen wir uns Beispiele an.
Die Faustregel: Je echter ein KI-Element wirkt und je stärker es sich auf reale Personen oder Dinge bezieht, desto eher braucht es eine Kennzeichnung.
Damit es noch greifbarer wird, hier ein paar typische Situationen aus dem Arbeitsalltag.
Produktvideos auf deiner Website:
Hast du mit KI gearbeitet und zeigt das Video einen konkreten Gegenstand, etwa ein bestimmtes Fahrzeug? Dann kommt es darauf an, wie viel du verändert hast. Hast du nur Licht und Farbe korrigiert, bleibt es normale Bearbeitung. Hast du das Fahrzeug generiert oder wesentlich verändert, braucht das Video eine Kennzeichnung. Bei Imagevideos über eine ganze Produktlinie ist die Lage noch offen, eine Kennzeichnung gibt dir hier Sicherheit.
Interne Schulungsvideos:
Die Verordnung unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen internen und externen Videos. Die Pflicht gilt also auch hier, sobald ein Avatar oder eine geklonte Stimme auftaucht. Der Hinweis kann schlanker ausfallen, zum Beispiel in deiner Lernplattform oder direkt vor dem Video.
E-Learning und Tutorials:
Führt ein Avatar durch längere Kurse, gehört die Kennzeichnung an den Anfang und taucht unterwegs erneut auf, zum Beispiel bei jedem neuen Kapitel.
Bestehende Videos:
Videos, die du vor dem Inkrafttreten der Pflichten erstellt hast, brauchen keine nachträgliche Kennzeichnung. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Erstellung.
Wir haben viel darüber gesprochen, wann eine Kennzeichnung nötig ist. Bleibt die Frage, wie sie konkret aussehen sollte. Hier die wichtigsten Grundregeln:

Als Hosting- und Streaming-Plattform für Videos bieten wir dir einen Player, mit dem du Videos ganz einfach in deine Website, App oder Lernplattform einbettest. Da wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, ist die KI-Kennzeichnung direkt eingebaut, Barrierefreiheit inklusive.
So funktioniert es: Beim Upload markierst du dein Video als KI-generiert oder mit KI bearbeitet. Der Player zeigt die Kennzeichnung dann automatisch an, und du entscheidest, wo sie erscheint. Die Kennzeichnung erfüllt die oben beschriebenen Regeln und bleibt dabei dezent und zurückhaltend. Dein Produktvideo oder E-Learning-Kurs bleibt im Mittelpunkt.

Wir setzen bewusst auf eine Kennzeichnung, die durchgehend sichtbar bleibt. KI taucht in einem Video selten nur an einer Stelle auf, so ist jede Sequenz abgedeckt. Für dich ist es ein einziger Klick, und du musst nachträglich nichts ins Video rendern.
Du entscheidest, welches Video eine Kennzeichnung braucht. Du setzt die Kennzeichnung, Ignite zeigt sie zuverlässig an.
Hier ein Beispielvideo mit Kennzeichnung in der oberen Ecke:
Eine Kennzeichnung schafft Transparenz, ersetzt aber keine weiteren Prüfungen. Darauf weist Thomas Schwenke in seinem Leitfaden ebenfalls hin: Eine KI-Kennzeichnung macht Inhalte nicht automatisch rechtmäßig.
Du kannst nicht einfach eine Person mit KI nachbilden oder ihre Stimme klonen, eine KI-Kennzeichnung daraufsetzen und es dabei belassen. Für Gesicht und Stimme brauchst du die Einwilligung der Person. Außerdem musst du Urheberrecht und Markenrecht prüfen, die DSGVO einhalten und sicherstellen, dass deine Werbeaussagen nicht irreführen.
Die KI-Kennzeichnung deckt davon nichts ab.
Die Regeln sind klarer, als sie zunächst wirken. Realistische KI-Darstellungen echter Personen, Stimmen oder Szenen brauchen eine Kennzeichnung, normale Bearbeitung und Animation nicht. Für Grenzfälle gilt eine einfache Faustregel aus der Praxis: kennzeichnen.
Und ein Punkt, den viele übersehen: Damit du auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllst, sollte die Kennzeichnung über den Player kommen, statt ins Video gerendert zu sein.
P.S.: Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung. Es gibt unzählige Einzelfälle und Abgrenzungen, unsere Hinweise geben dir nur eine grobe Orientierung. Für deine konkrete Situation fragst du am besten deine eigene Anwältin oder deinen eigenen Anwalt.
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